Bezirksregierung
Arnsberg
14.12.2020
Regelungen für den Schulbetrieb

Schulpflicht gilt - Präsenzpflicht ist aufgehoben

Da es in einzelnen Schulen bzw. Kommunen zu Unklarheiten über die Regelungen zum Schulbetrieb in dieser Woche gekommen ist, weist die Bezirksregierung Arnsberg nochmals auf die Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung hin:

Da es in einzelnen Schulen bzw. Kommunen zu Unklarheiten über die Regelungen zum Schulbetrieb in dieser Woche gekommen ist, weist die Bezirksregierung Arnsberg nochmals auf die Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung hin:

Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:

  • Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
  • Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen erhalten.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Zu den jeweiligen weiteren Vorgaben und Hinweisen für den Schulbetrieb und weitergehende Erläuterungen weisen auf die Schul-Mail vom vergangenen Freitag, 11.12, hin:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/11122020-informationen-zum-angepassten