Bezirksregierung
Arnsberg
Symbolbild mit Kindern versteckt hinter zwei Tablets
28.07.2020
Fördermittel für Schulen

Sofortausstattung mit digitalen Endgeräten

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zurückgreifen können.
 

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zurückgreifen können.

Bund, Land und Kommunen stellen dafür insgesamt 178 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie der Landesregierung ist nunmehr in Kraft getreten und veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind alle Schulträgerinnen und -träger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträgerinnen und -träger und werden den Schüler*innen leihweise zur Verfügung gestellt. So soll sichergestellt werden, dass künftig möglichst alle Schüler*innen am Unterricht auf Distanz teilnehmen können, sofern dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet werden muss.

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträgerinnen und -träger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträgerinnen und -träger wurden die Schüler*innenzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.

Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der coronabedingten Schulschließungen vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgerinnen und -trägern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.

Ihre Ansprechpartner*innen, weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Themenseite zur Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen.