Bezirksregierung
Arnsberg
01.12.2017
Schwarzarbeit

Viele Behörden arbeiten an der Bekämpfung

Im ersten Quartal 2017 sind  Änderungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes in Kraft getreten, die die Tätigkeit von Landesbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Bei der Bezirksregierung Arnsberg trafen sich daher auf Initiative des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Vertreter der Handwerkskammern Arnsberg und Dortmund, des Hauptzollamtes Dortmund, des Finanzamtes Hamm, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, sowie die zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden des Bezirks zu einem intensiven Erfahrungsaustausch. Vertreten waren auch Mitarbeiter der Stadt Herten und des Rhein-Kreises Neuss, die von Erfahrungen aus ihrer praktischen Arbeit berichteten.

Im ersten Quartal 2017 sind  Änderungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes in Kraft getreten, die die Tätigkeit von Landesbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Bei der Bezirksregierung Arnsberg trafen sich daher auf Initiative des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Vertreter der Handwerkskammern Arnsberg und Dortmund, des Hauptzollamtes Dortmund, des Finanzamtes Hamm, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, sowie die zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden des Bezirks zu einem intensiven Erfahrungsaustausch. Vertreten waren auch Mitarbeiter der Stadt Herten und des Rhein-Kreises Neuss, die von Erfahrungen aus ihrer praktischen Arbeit berichteten.

Für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Bezug auf das Handwerks- und Gewerberecht sind die kreisfreien Städte und Kreise sowie die Großen kreisangehörigen Städte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Alle weiteren Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz werden durch die Behörden der Zollverwaltung verfolgt.

Laut dem 13. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes belief sich der volkswirtschaftliche Schaden, der durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entsteht, allein im Jahr 2016 auf etwa 875 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine effektive Zusammenarbeit aller Beteiligten immer mehr an Bedeutung. Um eine effizientere Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erreichen, ist es erforderlich, die Zusammenarbeit der einzelnen Behörden zu forcieren und auszuweiten.