Bezirksregierung
Arnsberg
Ein aufgeklappter Laptop, auf dem Bildschirm steht Ausländerrecht. Im Hintergrund eine Waage und rechts zwei Paragraphenzeichen.

Ausländerrecht

Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Bereich des Ausländerrechts die Funktion der Aufsichtsbehörden über die Ausländerbehörden der Städte und Kreise.

In dieser Eigenschaft bearbeitet sie Eingaben und Beschwerden und ist eingebunden in das Landtagspetitionsverfahren. Eingaben und Beschwerden sind an das Funktionspostfach auslaenderangelegenheiten [at] bra [dot] nrw [dot] de (auslaenderangelegenheiten@bra [dot] nrw [dot] de) zu richten.

Sie wirkt auf eine gleichmäßige Anwendung des Ausländerrechtes im Bezirk hin.

Sie ist nicht für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln zuständig. Dies obliegt den kommunalen Ausländerbehörden.