Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) stellt der Bund insgesamt 7 Mrd. Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung, hälftig aufgeteilt auf zwei Kapitel mit den Bereichen Infrastruktur- und Bildungsinfrastruktur sowie Schulinfrastruktur.
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