Sebastian Duda - stock.adobe.com Erlaubnis nach § 54 KrWG Gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung gelten folgende Regelungen für die Erlaubnispflicht nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
C. Jason Rittmeyer, Bezirksregierung Arnsberg Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (Notifizierung) Ein Notifizierungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren zum Ex- und Import von Abfällen. Es wird mit einer Notifizierung, im Regelfall beim Versandstaat, eingeleitet.
golubovy - stock.adobe.com Entsorgungsnachweis Der Entsorgungsnachweis bzw. der Sammelentsorgungsnachweis dient der Vorabkontrolle der Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Andrey Popov - stock.adobe.com Anzeige nach § 53 KrWG Gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung gelten nachfolgende Regelungen für die Anzeigepflicht nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).