Bezirksregierung
Arnsberg

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Infrastrukturförderung

Das bisherige Förderprogramm Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm RWP Infrastruktur wird mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie Gewährung von Finanzierungshilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-GRW in Nordrhein-Westfalen (Richtlinie GRW-Infrastruktur NRW) unter neuem Namen weitergeführt.

Das Land fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur durch Zuwendungen in der Regel 60 bis maximal 90 Prozent der unrentierlichen, förderfähigen Ausgaben.

Das komplette Förderverfahren ist landesweit bei den Dezernaten 34 zentralisiert, das heißt die Antragstellung erfolgt hier und die Förderzusage erfolgt ebenfalls durch die zuständige Bezirksregierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung, nach der Entscheidung durch das Land NRW.

Die Auszahlung und die Förderabwicklung erfolgen gleichermaßen durch die Dezernate 34 der Bezirksregierungen.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind als Träger der Maßnahme

  • Gemeinden oder Gemeindeverbände
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • Rechtsfähige Anstalten und Körperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Natürliche oder juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
  • je nach Inhalt und Ausrichtung der Maßnahme können auch (Fach-)Hochschulen antragsberechtigt sein
  • in begründeten Ausnahmefällen können unter bestimmten Bedingungen auch Kooperationen von Gesellschaften oder Vereinen Antragsteller nach der RWP-Richtlinie sein
  • im Bereich der beruflichen Bildung bestehen abweichende Regelungen

Was wird gefördert?

  • die Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbeflächen, ihre Anbindung an das Verkehrs- und Kommunikationsnetz, an die Energieversorgung (außer Strom) und die Wasserversorgung und -entsorgung
  • die Errichtung und der Ausbau von Gewerbezentren wie etwa Technologieparks oder Gründerzentren
  • Forschungs- und Innovationsinfrastruktur zur Schaffung notwendiger Standortbedingungen (vorrangig für KMU)
  • die Errichtung, der Ausbau und die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung
  • die Erschließung von Gelände und die Errichtung öffentlicher Einrichtungen für den Tourismus
  • gemeindeübergreifende Vermarktungsaktivitäten zur Ansiedlung von Investoren
  • Regionalmanagement

Bezüglich weiterer Förderinhalte und der konkreten Förderbestimmungen wird auf die jeweilige aktuelle Richtlinie des GRW-Förderprogramms NRW - Infrastruktur - verwiesen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

In den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten können Mittel der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum Einsatz kommen. 

Anträge können über das Online-Portal „Nordrhein-Westfalen fördert“ gestellt werden.

Maßnahmen der touristischen Basisinfrastruktur werden anhand von Skizzen in einem Scoringverfahren beurteilt. Für die anderen Fördergegenstände wird empfohlen vorab mit einer Projektskizze einen Beratungstermin zu vereinbaren. Für Informationen können Sie sich jederzeit gern an einen unserer Ansprechpartner wenden.

Weitergehende Informationen und Downloads finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dort finden Sie unter anderem die jeweils aktuelle Richtlinie zum Infrastrukturprogramm NRW sowie die zu beachtenden Nebenbestimmungen und Anlagen zum Zuwendungsbescheid.