Bezirksregierung
Arnsberg

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Förderung

Das bisherige "Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm RWP  gewerbliche Wirtschaft" wird unter neuen Namen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-GRW in Nordrhein-Westfalen (GRW-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft NRW) weitergeführt.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen von gewerblichen Unternehmen und Tourismusbetrieben in ausgewiesenen Fördergebieten. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der regionalen Infrastruktur.

Ziele der Landespolitik Nordrhein-Westfalen

Ziel des GRW-Förderprogramms ist es, durch die Gewährung von Finanzhilfen:

  • die Wirtschaftskraft und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen zu stärken,
  • die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Unternehmen und die Wirtschaftsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalens zu verbessern,
  • Strukturanpassungen regionalpolitisch zu flankieren,
  • ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zu schaffen und zu sichern,
  • und die Einkommenssituation zu verbessern.

Die Finanzierung des Programms erfolgt aus den im GRW-Koordinierungsrahmen definierten Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Im Rahmen der gewerblichen Wirtschaftsförderung sind nur Investitionen in Betriebsstätten förderfähig, die sich in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen befinden.

Was wird gefördert?

Arbeitsplatzschaffende Investitionen

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter Dienstleistungssektoren, einschließlich des Tourismusgewerbes.

Zuwendungsfähig sind diese arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen:

  • die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
  • der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  • der Diversifizierung der Produktion beziehungsweise Tätigkeit einer Betriebsstätte
  • der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses oder Modernisierung des Produktionsprozesses 

Weitere Maßnahmen und detailliertere Förderungsvoraussetzungen des GRW-Förderprogramms NRW (GRW) finden Sie im Internetauftritt des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums.

Nichtinvestive Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel Beratungen, Schulungen, Markteinführung von innovativen Produkten.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind dem Internetauftritt der NRW.BANK zu entnehmen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Anträge können auf der Internetseite der NRW.Bank im Direktkundenportal gestellt werden. Die Bezirksregierung wirkt mit einer ordnungspolitischen und fachlichen Stellungnahme am Verfahren mit.