Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Redner steht mit ausgebreiteten Armen vor jungen Erwachsenen. Hinter dem Redner steht ein Flipchart.

Die internationale Kulturförderung verfügt über zwei Förderbereiche mit jeweils eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. 

a) Exportförderung

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Künstlerinnen und Künstler, Kompanien und künstlerische Gruppen aus Nordrhein-Westfalen, die einen erkennbaren und nachhaltigen Bezug zu ihrem Bundesland haben. Mindestens eine ausländische Partnerschaft ist notwendig. 

Was wird gefördert?

Künstlerische und kulturelle Auftritte im Ausland, zum Beispiel Gastspiele, Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen. Tourneen mit mehreren Stationen sind nicht ausgeschlossen. Förderfähig sind unter anderem Reise- und Transportkosten, Honorare, Übernachtungskosten, Katalog- oder Produktionskosten. 

Wie viel Förderung gibt es?

Beantragt werden können Zuschüsse zwischen 500 Euro und 10.000 Euro.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Von den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind zu erbringen:

  • Mindestens zehn Prozent bei privaten beziehungsweise mindestens 20 Prozent bei gemeindlichen Antragstellenden
  • Mindestens 20 Prozent durch die ausländischen Partner

Hinweis: Mittel des Goethe-Instituts werden dem ausländischen Partner zugerechnet.

Mit Antragstellung sind einzureichen:

  • Projektdatenblatt
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • Arbeitsproben
  • Finanzielle Beteiligung der ausländischen Partner (zum Beispiel durch Letter-of-Intent)

Der Förderzeitraum umfasst in der Regel maximal ein Jahr. 

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Nach der fristgemäßen Abgabe der Anträge werden diese von der Bezirksregierung zuwendungsrechtlich geprüft. Eine Fachjury entscheidet im Folgenden über die Auswahl der zu fördernden Projekte. Im Falle einer positiven Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie zunächst eine Mitteilung über die positive Entscheidung der Jury, zeitlich versetzt gefolgt von Ihrem Zuwendungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass bis zum tatsächlichen Erhalt des Zuwendungsbescheides ein längerer Zeitraum vergehen kann.  

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Anträge sind bis zum 31. Oktober 2025 bei der zuständigen Bezirksregierung über das Portal „Kultur.Web“ einzureichen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag kann digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier:

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.

b) Kooperationsförderung

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Künstlerinnen und Künstler, Kompanien und Kultureinrichtungen sowie Gemeinden und Gemeindeverbände aus Nordrhein-Westfalen, die einen erkennbaren und nachhaltigen Bezug zu ihrem Bundesland haben. Mindestens eine ausländische Partnerschaft ist notwendig. 

Was wird gefördert?

Europäische oder internationale künstlerische und prozessorientierte Zusammenarbeit, die nachhaltig angelegt und von gegenseitigem Austausch geprägt ist. Förderfähig sind unter anderem Reise- und Transportkosten, Honorare, Übernachtungskosten, Katalog- oder Produktionskosten. 

Wie viel Förderung gibt es?

Beantragt werden können Zuschüsse ab 2.000 Euro bei privaten beziehungsweise ab 12.500 Euro bei kommunalen Antragstellenden.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Von den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind zu erbringen:

  • Mindestens zehn Prozent bei privaten beziehungsweise mindestens 20 Prozent bei gemeindlichen Antragstellenden
  • Mindestens 50 Prozent durch die ausländischen Partner

Hinweis: Mittel des Goethe-Instituts werden dem ausländischen Partner zugerechnet.

Mit Antragstellung sind vorzulegen:

  • Projektdatenblatt
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • Arbeitsproben
  • Finanzielle Beteiligung der ausländischen Partner (zum Beispiel durch Letter-of-Intent)

Der Förderzeitraum umfasst in der Regel maximal zwei Jahre.

Vorrang genießen Projekte, die zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Interkultureller/interdisziplinärer Ansatz
  • Entstehung aus dem internationalen Besuchsprogramm des Nordrhein-Westfälischen Kultursekretariates Wuppertal
  • Teilnahme an Projekten der Europäischen Union oder Kooperation mit Polen, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Nach der fristgemäßen Abgabe der Anträge werden diese von der Bezirksregierung zuwendungsrechtlich geprüft. Eine Fachjury entscheidet im Folgenden über die Auswahl der zu fördernden Projekte. Im Falle einer positiven Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie zunächst eine Mitteilung über die positive Entscheidung der Jury, zeitlich versetzt gefolgt von Ihrem Zuwendungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass bis zum tatsächlichen Erhalt des Zuwendungsbescheides ein längerer Zeitraum vergehen kann.  

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Anträge sind bis zum 31. Oktober 2025 bei der zuständigen Bezirksregierung über das Portal „Kultur.Web“ einzureichen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag kann digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier:

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms. 

Hinweis

Kulturschaffende brauchen für ihre Arbeit Inspiration und die Auseinandersetzung mit dem Neuen, dem Fremden. Ziel der internationalen Kulturpolitik ist es daher, den Austausch zwischen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kompanien und Institutionen aus Nordrhein-Westfalen mit internationalen Partnerinnen und Partnern zu fördern. Darüber hinaus soll das Profil des Landes Nordrhein-Westfalen als Kulturstandort im Ausland geschärft werden.