Bezirksregierung
Arnsberg

Berufskollegsanrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO)

Mit Blick auf die regional und sektoral unterschiedliche Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt, konzentrieren sich die Initiativen der BKAZVO schwerpunktmäßig auf die Regionen, in denen eine besonders ungünstige Lehrstellen-Bewerber*innen-Relation gegeben ist.

Das Spektrum der Handlungsmöglichkeiten beruht auf

  • den Anrechnungsmöglichkeiten auf die Dauer dualer Berufsausbildung für Jugendliche, die Abschlüsse in vollzeitschulischen Bildungsgängen der Berufskollegs erworben haben. Die Anrechnungszeiträume betragen in Abhängigkeit des besuchten Bildungsganges sechs, zwölf oder achtzehn Monate,
  • der Zulassung von Jugendlichen zur Berufsabschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor der zuständigen Kammer nach dem Besuch eines entsprechenden vollzeitschulischen Bildungsganges,
  • der gemeinsamen Beschulung der Auszubildenden des dualen Systems und denjenigen nach BKAZVO unter gleichzeitiger Standortsicherung.

Die Einrichtung vollzeitschulischer Bildungsgänge im Rahmen der BKAZVO bedarf der Herstellung des jährlich herzustellenden regionalen Konsenses zwischen den hier genannten beteiligten Akteurinnen und Akteure:

  • Berufskolleg (Schulträgerinnen bzw. -träger),
  • Agentur für Arbeit,
  • zuständige Kammer und
  • zuständige Gewerkschaft.