Bezirksregierung
Arnsberg

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Anspruch, ihren Internetauftritt unter www.bra.nrw.de barrierefrei zugänglich zu machen. Dieser soll so gestaltet sein, dass er im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments steht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Dieser Internetauftritt ist wegen der nachfolgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Nordrhein-Westfalen vereinbar.
Das dem Internetauftritt zugrundeliegende landeseigene Content-Management-System nrwGOV wurde während der Entwicklung vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (IT.NRW) begleitet und mehrfach geprüft. Die technische Basis ist konform. Aufgrund der noch nicht barrierefreien PDF-Dokumente ist die Website in ihrer Gesamtheit jedoch als teilweise vereinbar eingestuft.

Nutzung des Gendersternchens

Das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT weist in seinem Prüfbericht kritisch auf die Nutzung des Gendersternchens und damit möglicherweise einhergehende Barrieren auf der Website der Bezirksregierung hin.

Wann immer möglich, werden laut Redaktionsrichtlinie genderneutrale Bezeichnungen genutzt. Sollte eine Kurzform genutzt werden, so verwendet die Bezirksregierung Arnsberg im Einklang mit der Empfehlung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) vom März 2021 (https://www.dbsv.org/gendern.html, abgerufen am 14. Juli 2021) das Gendersternchen.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente und Formulare:

  • Beschreibung: Ein Großteil der auf der Website bereitgestellten PDF-Dateien (insbesondere ältere Publikationen, Antragsformulare und amtliche Bekanntmachungen) entspricht nicht vollumfänglich den Anforderungen der BITV NRW (z. B. fehlende Tag-Strukturen, unzureichende Kontraste oder fehlende Alternativtexte für Grafiken).
  • Begründung: Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Dokumenten (Tausende Altdateien) stellt die nachträgliche Anpassung eine unverhältnismäßige zeitliche und organisatorische Belastung dar. Die Behebung erfolgt schrittweise. Neue Dokumente werden fortlaufend barrierefrei eingestellt.
  • Alternative: Sollten Sie ein bestimmtes PDF-Dokument in einer für Sie lesbaren Form benötigen, wenden Sie sich bitte über die oben genannten Kontaktwege an uns. Wir bemühen uns, Ihnen die Inhalte barrierearm zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Dezember 2021 erstellt.
Die Konformität dieses Internetauftritts mit den Anforderungen der BITV NRW wurde zuletzt am 13. März 2026 überprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20. Oktober 2026 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns zu kontaktieren möchten, erreichen Sie uns auf folgenden Wegen:

Postanschrift

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Telefon

02931 82-0

Telefax

02931 82-2520

E-Mail

poststelle [at] bra [dot] nrw [dot] de (poststelle@bra [dot] nrw [dot] de)

Kontaktformular

Sie können uns auch über unser Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail-Adresse der Überwachungsstelle

ueberwachungsstelle-nrw [at] it [dot] nrw [dot] de (ueberwachungsstelle-nrw@it [dot] nrw [dot] de)

Internetseite

https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik unseres Internetauftritts von uns keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten.

Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger bzw. die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der beauftragten Person für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Telefon

0211 855-3451

E-Mail-Adresse

ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags [dot] nrw [dot] de (ombudsstelle-barrierefreie-it@mags [dot] nrw [dot] de)

Internetseite

https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik