Bezirksregierung
Arnsberg

Landeszuschuss bei auswärtigem Berufsschulbesuch

Berufsschüler*innen,

  • die einen Ausbildungsvertrag in Nordrhein-Westfalen haben und deshalb hier berufsschulpflichtig oder zum Besuch der Berufsschule berechtigt sind und
  • die eine Bezirksfachklasse, eine bezirksübergreifende Fachklasse, eine Landesfachklasse oder eine Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen oder die eine Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen,

wird auf Antrag, für die Zeit der notwendigen auswärtigen Unterbringung ein Zuschuss für die Unterbringungskosten gezahlt.

Ein Zuschuss wird nur gezahlt, wenn

  • dem*der Berufsschüler*in die tägliche Fahrt zur nächstgelegenen Fachklasse nicht zugemutet werden kann oder
  • eine bilaterale Vereinbarung zur Beschulung in einem anderen Bundesland zwischen den zuständigen Ministerien der Länder geschlossen wurde oder
  • der*die Berufsschüler*in an einem länderübergreifenden Standort beschult wird, in dessen Einzugsbereich Nordrhein-Westfalen erfasst ist.

Zu den Unterbringungskosten gehören die notwendigen Kosten für die Unterkunft und Verpflegung (die Verpflegungskosten müssen in der Rechnung für die Unterkunft enthalten sein).

Der Zuschuss beträgt für Unterbringungskosten bis zu 20 Euro je nachgewiesenem Unterrichtstag.

Anträge sind an die zuständige Bezirksregierung zu richten. Die Bezirksregierung entscheidet über den Antrag und zahlt den Zuschuss aus.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind möglichst sofort nach Ende eines Unterrichtsblockes, spätestens für das 1. Schulhalbjahr bis zum 1. Mai, für das 2. Schulhalbjahr bis zum 1. Oktober des Kalenderjahres an die zuständige Bezirksregierung zu richten.