Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Kind schreibt an eine Tafel.

Individualisierende Unterrichtsangebote

Der Prozess des Lernens verläuft grundsätzlich individuell. Die potenzialorientierte Förderung aller Lernenden ist Auftrag der Schule, und daher hat das Recht auf individuelle Förderung an prominenter Stelle Eingang in das nordrhein-westfälische Schulgesetz gefunden. Dennoch ist sie aber in der alltäglichen Schulpraxis häufig nicht einfach umzusetzen, vor allem dann, wenn individualisierender Unterricht gestaltet werden soll, in dem Schüler*innen ihre Kompetenzen aktiv entwickeln können, ohne den Klassenverband zu verlassen.

Grundsätzlich stehen alle Wege der individuellen Förderung in einem Spannungsverhältnis zum curricular festgelegten und an überprüfbaren Standards ausgerichteten Regelunterricht. Individualisierende Unterrichtsangebote sind in dieser Ausgangslage ein gangbarer Weg, systematisches Lernen mit unterschiedlichen Methoden der Aneignung zu verbinden.

Individuelle Förderung in der Schule erfolgt vor allem als beschleunigtes oder vertieftes Lernen.

Die gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Schulformen bieten jeweils verschiedene Möglichkeiten einer individualisierenden Laufbahngestaltung. Eine sorgfältige und vorausschauende Planung der individuellen Schullaufbahn setzt immer eine umfassende Beratung der Lernenden und der Eltern durch die Schule voraus. Vor allem bei Abweichungen von regulären Bildungsgängen ist eine Kooperation mit der schulfachlichen Aufsicht geboten.

Für Anregungen oder Fragen steht das Büro individuelle Förderung gern zur Verfügung.