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Beschwerden und Eingaben im Bereich Kommunalaufsicht
Die Bezirksregierung Arnsberg ist Aufsichtsbehörde über die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung nimmt dabei im Dezernat 31 die allgemeine Rechtsaufsicht wahr. Sie prüft, ob beanstandete Entscheidungen im Einklang mit den Gesetzen getroffen wurden. Die Zuständigkeit besteht jedoch nicht, soweit für einzelne Themenbereiche eine Fach- oder Sonderaufsicht durch andere Fachdezernate im Haus besteht.