Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist ein Regal mit mehreren schwarzen Aktenordnern. Im Fokus befindet sich ein roter Aktenordner, der zur Hälfte aus dem Regal ragt.

Beschwerden und Eingaben im Bereich Kommunalaufsicht

Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Aufsichtsbehörde für die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Im Dezernat 31 wird die allgemeine Rechtsaufsicht über die Kommunen wahrgenommen. Ziel dieser Aufsicht ist es, sicherzustellen, dass die Gemeinden im Einklang mit den geltenden Gesetzen verwaltet werden. Eine Zuständigkeit besteht jedoch nicht, wenn für bestimmte Themenbereiche andere Fach- oder Sonderaufsichten zuständig sind.

Beschwerden oder Eingaben zu Entscheidungen von kreisangehörigen Gemeinden sind an den Landrat oder die Landrätin des jeweiligen Kreises zu richten. Dienstaufsichtsbeschwerden, die ein persönliches Fehlverhalten von kommunalen Beschäftigten betreffen, sind an die jeweilige Behördenleitung, also die (Ober-)Bürgermeisterin oder den (Ober-)Bürgermeister beziehungsweise die Landrätin oder den Landrat, zu richten.

Die Bezirksregierung tritt bei Rechtsverstößen nicht an die Stelle der Gerichte, die den Schutz des Einzelnen gewährleisten. Die Kommunalaufsicht darf nur im Interesse des öffentlichen Wohls eingreifen und nicht dazu dienen, einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen, wenn dieser seine Rechte bereits in einem Zivilprozess oder Verwaltungsstreitverfahren geltend machen kann (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.01.1963 . II A 355/57). Eingaben ersetzen keine (anwaltliche) Rechtsberatung, Anträge bei Gerichten, Strafanzeigen oder Rechtsbehelfe. Sie beschleunigen ebenfalls keine Verfahren.

Falls noch nicht geschehen, wird empfohlen, zunächst direkt mit der betreffenden Kommune Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt, der zur Beschwerde geführt hat, zu klären.