Bezirksregierung
Arnsberg
22.07.2022
Digitalisierung der Schulen in NRW

Stadt Hagen erhält rund 2,015 Millionen Euro für mobile digitale Ausstattung von Schüler*innen

Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Stadt Hagen für die Anschaffung mobiler Endgeräte einen Förderbescheid in Höhe von rund 2,015 Millionen Euro bewilligt. Die Mittel werden nach der „Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW“ vergeben.

Regierungspräsident Hans-Josef Vogel: „Wir müssen sicherstellen, dass Schüler*innen an allen Standorten für ihre digitale Bildung auch eine entsprechende Ausstattung nutzen können. Es geht darum, alle jungen Menschen gut auf eine digital geprägte Zukunft vorzubereiten.“

Hagens Oberbürgermeister Erik. O. Schulz betont: „Mit dem Förderbescheid von rund 2 Millionen Euro setzen wir konsequent den nächsten Meilenstein zum Ausbau der digitalen Infrastruktur an unseren Hagener Schulen. Ich freue mich sehr, dass wir die Bildungslandschaft in Hagen Schritt für Schritt besser aufstellen und in zukunftsfähige Lernmethoden für unsere Schülerinnen und Schüler investieren.“

Die Beschaffungen werden wie folgt gefördert:

Schule Bewilligt (in Euro)
FÖ Erich-Kästner 43.500
FÖ Friedrich-von-Bodelschwingh 102.500
FÖ Fritz-Reuter 112.500
FÖ Gustav-Heinemann 119.500
FÖ Wilhelm-Busch 46.000
GS Emil-Schumacher 138.000
GS Erwin-Hegemann 75.750
GS Freiherr-vom-Stein 99.750
GS Funckepark 109.875
GS Gebrüder-Grimm 65.250
GS Heide Hohenlimburg 83.250
GS Henry-van-de-Velde 121.875
GS Hestert 70.500
GS Janusz-Korczak 100.875
GS Kipper 68.250
HS Ernst-Eversbusch 176.500
SK Altenhagen 245.000
SK Liselotte-Funcke 236.000

Das Förderprogramm richtet sich an Schulträgerinnen und -träger (öffentliche und Ersatzschulen) von Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen an Standorten, die auf eine besondere Unterstützung angewiesen sind. Ziel ist es, berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schüler*innen mit personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen Endgeräten zu ermöglichen. Förderfähig sind Sachausgaben für die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schüler*innen (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones).