Bezirksregierung
Arnsberg
Bild des Bürgerbusses Werdohl.

Der Bürgerbus ist immer noch ein ungewöhnliches Instrument im öffentlichen Personennahverkehr. Er gilt als sogenannte alternative Bedienungsform, obwohl er auf den ersten Blick zunächst als ganz normaler Linienverkehr auf einer konzessionierten Linie mit Fahrplan, Haltestellen und einem genehmigten Tarif erscheint.

Ein Verkehrsunternehmen sichert die verkehrsrechtliche und die technische Seite ab. Der Bürgerbus wird jedoch von ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern betrieben, die sich in einem Bürgerbusverein zusammenschließen und ihren öffentlichen Nahverkehr in die eigenen Hände nehmen wollen.

Da dem konventionellen Linienverkehr keine Konkurrenz gemacht werden soll, beschränkt sich das Einsatzgebiet auf Bereiche und Zeiten, wo herkömmlicher öffentlicher Personennahverkehr nicht oder nur mehr unzureichend angeboten wird. Dementsprechend, und weil die Fahrerinnen und Fahrer keinen Busführerschein besitzen, wird auch nur ein Fahrzeug mit maximal acht Fahrgastplätzen eingesetzt.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Kommunen
  • Öffentliche und private Verkehrsunternehmen als verantwortliche Unternehmen für die Bürgerbuslinie
  • Bürgerbusvereine

Was wird gefördert?

  • Pauschaler Ausgleich der Organisationsausgaben von Bürgerbusvereinen
  • Neu- und Ersatzbeschaffung von Bürgerbusfahrzeugen
  • Förderung von bedarfsgesteuerten Bürgerbusverkehren, „On Demand

Wie viel Förderung gibt es?

Die Fördersummen für Bürgerbusse sind Festbeträge und werden nach Ausstattung und nach Tarifanwendung gestaffelt, die Sie folgender Tabelle entnehmen können.

Die Fördersumme für die Organisationspauschale liegt bei 6.500 Euro beziehungsweise 7.500 Euro, je nach Tarifanwendung.

On Demand“-Förderung: Die Förderung von bedarfsgesteuerten Bürgerbusverkehren, „On Demand“ erfolgt als Vollfinanzierung bis zum Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Bürgerbusvorhaben.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Der Förderantrag kann nach Gründung des Bürgerbusvereins gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25 zu stellen. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt mit der Sachbearbeitung aufzunehmen.

Was ist zu beachten?

  • Der Bürgerbusbetrieb ist von einem eigens zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern durchzuführen und dauerhaft und zuverlässig sicherzustellen.
  • Die Kommune, in deren Gebiet der Bürgerbus betrieben wird, oder das Verkehrsunternehmen haben die Übernahme aus dem Betrieb resultierender Defizite zu garantieren und damit die Gesamtfinanzierung des Vorhabens abzusichern.
  • Der Betrieb des Bürgerbusses wird auf der Grundlage eines zwischen Bürgerbusverein und Verkehrsunternehmen abgestimmten Linienweg-, Fahrplan- und Tarifkonzeptes durchgeführt.
  • Ein Verkehrsunternehmen oder die Kommune ist/wird Genehmigungsinhaber und verantwortlicher Unternehmer der Bürgerbuslinie nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Sicherheit des Fahrzeuges, die Aufsicht über den Fahrbetrieb und die Schulung der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer ist sicherzustellen; dies ist vertraglich zwischen dem Genehmigungsinhaber, dem Bürgerbusverein und den einzelnen ehrenamtlichen Fahrern abzusichern.
  • Im Fall der Neugründung von Bürgerbusvereinen ist die Förderung des pauschalen Ausgleichs der Organisationsausgaben ab dem Zeitpunkt der Vereinsgründung mit der Maßgabe der Betriebsaufnahme innerhalb von achtzehn Monaten zulässig.
  • Weiterführende Informationen zum Thema „Bürgerbusförderung“ sind erhältlich auf der Internetseite des Vereins Pro Bürgerbus NRW e.V., bei der zuständigen Gemeinde sowie bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25 unter den angegebenen Kontaktdaten.