Bezirksregierung
Arnsberg
(v.l.n.r.) Stellv. Obermeister Andreas Quentmeier, Regierungspräsident Heinrich Böckelühr, Bezirksschornsteinfegerin Tanja Bothur und Obermeister Bernhard Mertens
20.01.2023
Empfang der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin Tanja Bothur im Ennepe-Ruhr-Kreis wiederbestellt

Im Rahmen des diesjährigen Empfangs der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung Arnsberg konnte Regierungspräsident Heinrich Böckelühr jetzt insgesamt sieben bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen (wieder-)bestellen, davon erfolgt eine Wiederbestellung im Kehrbezirk Ennepe-Ruhr-Kreis 16:

Tanja Bothur wird zum 1. April 2023 erneut (nach 2016) als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin für den Stadtrandkehrbezirk Ennepe-Ruhr-Kreis 16 bestellt. Ihr Kehrbezirk mit circa 2.300 Gebäuden liegt in Hattingen-Welper, Hattingen-Blankenstein sowie teilweise in Witten-Buchholz und Witten-Hammertal.

Sie besitzt die Zusatzqualifikation als Gebäudeenergieberaterin und ihr Schornsteinfegerbetrieeb ist nach dem Gütesiegelverfahren „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.

Sie ist eine von zehn Bezirksschornsteinfegerinnen, die im Regierungsbezirk Arnsberg tätig sind. Bereits ihr Vater war Schornsteinfeger, ihre Tochter befindet sich derzeit in der Ausbildung als Schornsteinfegerin.

Hintergrund

Mit der Reform des Schornsteinfegerrechts Anfang 2013 wurde im Schornsteinfegerhandwerk Wettbewerb eingeführt. Zudem wurde die Vergabe von Kehrbezirken „auf Lebenszeit“ abgeschafft. Freiwerdende Kehrbezirke werden seitdem öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, von denen im vergangenen Jahr 28 ausgeschrieben und vergeben wurden.

Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.

Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaberinnen und -inhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.