Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind zwei Tanklöschfahrzeuge.

Wirtschaftliche Angelegenheiten des Feuer- und Katastrophenschutzes

Durch Bereitstellung von Fahrzeugen und Ausstattung unterstützen sowohl das Land als auch der Bund die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und Feuerwehren.

Zielsetzung ist hierbei die optimale Aufstellung des Landes NRW im Rahmen der Bewältigung von Großschadensereignissen, des Zivilschutzes und des Feuerschutzes. Die hierbei mitwirkenden Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz sind der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die Johanniter-Unfall-Hilfe sowie der Malteser Hilfsdienst.

Grundlage der Verwaltung der landeseigenen Ausstattung sind die Richtlinien für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Ausstattung gem. § 5 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015.

Die Kostenerstattung der landeseigenen Fahrzeuge, ihrer Ausstattung aus Landesmitteln sowie ihrer Unterbringung obliegt den Bezirksregierungen, die der bundeseigenen Fahrzeuge und Ausstattung den Kreisen und Kreisfreien Städten aus bereitgestellten Haushaltsmitteln des Bundes.

Der Bezirksregierung obliegt im Rahmen der Bewirtschaftung der Bundesmittel die Anforderung gegenüber dem Innenministerium sowie die Bereitstellung und Verteilung der Haushaltsmittel im Regierungsbezirk an die Kreise und kreisfreien Städte.

Daneben gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Verbindung mit § 51 BHKG Zuwendungen an anerkannte private Hilfsorganisationen für ihre Mitwirkung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, Großeinsatzlagen und Katstrophen.

Maßgebend ist die Förderrichtlinie über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz vom 14.05.2018. Nähere Informationen und Vordrucke finden Sie im Download-Bereich.

Für Fragen zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Katastrophenschutzes bzw. zur Abrechnung der landeseigenen Ausstattung stehen die Ansprechpartner*innen zur Verfügung.