Bezirksregierung
Arnsberg
Mehrere schwimmende Personen in einem Sportbecken

Förderung von nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Landesfachverbände, Sportvereine oder Kommunen aus NRW

Was wird gefördert?

Nationale oder internationale Sportgroßveranstaltungen bzw. sonstige herausragende Sportveranstaltungen

Wie viel Förderung gibt es?

Das Fördervolumen ist neben dem Stellenwert des jeweiligen Sportereignisses im Veranstaltungskalender des Landes- bzw. Bundesfachverbandes abhängig von der Höhe der Mittel, die für den Zweck tatsächlich im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.

Was sind die Kriterien?

  1. Grundsätzlich besteht für jeden Landesfachverband, Sportverein oder Kommune die Möglichkeit, Landesmittel zur Förderung von Sportveranstaltungen zu erhalten
  2. Bagatellgrenze von 2.000 Euro (Mindestfördersumme)
  3. Angemessener Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Wie läuft das Förderverfahren ab? Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Förderanträge sind bis zum 30. November des vorhergehenden Jahres an das zuständige Ministerium des Landes NRW zu richten. In diesem Fall handelt es sich um die Staatskanzlei NRW, Abteilung Sport und Ehrenamt.
Alle Anträge müssen einen Kosten- und Finanzierungsplan (alle Einnahmen und Ausgaben die mit dem Sportereignis im Zusammenhang stehen) beinhalten. Dies gilt für alle Veranstaltungen. Vereine sollten ihre Anträge über den zuständigen Fachverband an die Staatskanzlei NRW senden. Hier wird dann über eine evtl. Förderung bzw. über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel im Landeshaushalt entschieden. Anschließend werden alle Anträge an die Bezirksregierung Arnsberg geschickt. Diese erstellt die Förderbescheide.

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Daher sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragsformulare sind bei der Staatskanzlei NRW, Abteilung Sport und Ehrenamt, einzureichen. Internetseite der Staatskanzlei NRW

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW)