Bezirksregierung
Arnsberg

Abwasser industriell

An vielen Stellen eines gewerblichen Betriebes entsteht bei der Produktion Abwasser, z. B.:

  • an Aufbereitungsanlagen (z. B. Filter)
  • bei Kühlanlagen
  • in Behandlungsanlagen (z. B. Reaktionsbehälter)
  • bei Reinigungsvorgängen
  • durch verschmutztes Niederschlagswasser von Dächern und Flächen

Dieses Abwasser muss vor der Einleitung in einen öffentlichen Kanal oder ein Gewässer gesammelt, gereinigt und in einem firmeneigenen Kanal abgeleitet werden. Dabei gibt es einige Vorschriften zu beachten und Genehmigungen einzuholen:

  • Die Planung und der Betrieb von firmeneigenen Kanalisationsnetzen muss bei der Behörde angezeigt werden
  • Die Genehmigung des Baus und des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen müssen bei der Behörde beantragt werden
  • Die Genehmigung oder Erlaubnis für die Abwassereinleitung in einen öffentlichen Kanal oder ein Gewässer muss bei der Behörde beantragt werden

Informationen zu Fördergeldern im gewerblichen Abwassersektor können Sie bei der NRW-Bank nachlesen (siehe nebenstehenden Link).