Bezirksregierung
Arnsberg

Weitere Meldungen

Das Meldeportal Bürgerenergiegesetz ist seit dem 10. April online. Vorhabenträger von Windenergievorhaben können über diese Anwendung auf effiziente Weise die Daten zu ihren Projekten übermitteln. Notwendig dazu ist lediglich die vorherige Registrierung des Vorhabens im Marktstammdatenregister, da das Meldeportal automatisiert auf den dort veröffentlichen Datenbestand zugreift. 
Das Team Bürgerenergiegesetz der Bezirksregierung bittet Trägerinnen und Träger von Windenergievorhaben nun nur noch das Meldeportal zu verwenden und auf Meldungen per E-Mail zu verzichten. Die Daten zu bereits vor dem 10. April gemeldeten Vorhaben sind in das Meldeportal importiert. Nachrichten zu Ihren gemeldeten Vorhaben können Sie ebenfalls über das Meldeportal an die Bezirksregierung übermitteln. 
Für Ihr Feedback zur Nutzung der Anwendung und für Ihre Verbesserungsvorschläge sendet das Team seinen Dank. 
Sie erreichen das Meldeportal über die folgende URL: https://buergeng.nrw.de/

Das digitale Meldeportal wird voraussichtlich nunmehr ab Mitte April zur Verfügung stehen. 

Am 23. Juni wird in Arnsberg in den Räumen der Bezirksregierung die Informationsveranstaltung zum Bürgerenergiegesetz für die Region Südwestfalen beziehungsweise für den Regierungsbezirk Arnsberg stattfinden. Die Agenda der Veranstaltung sowie die Anmeldemöglichkeiten werden hier rechtzeitig veröffentlicht.

Ab April wird ein digitales Meldeportal zum Bürgerenergiegesetz zur Verfügung stehen. Das Melden und Bearbeiten von Meldungen wird dadurch für alle Beteiligten einfacher. 

Neue Meldungen von Windenergievorhaben sowie Beteiligungsangebote und Informationen zu Beteiligungsvereinbarungen übermitteln Sie bitte dann ausschließlich über dieses Portal. Bitte warten Sie bei Meldungen neuer Vorhaben, bis dass das Meldeportal zur Verfügung steht.

Einwahldaten in das Portal finden Sie demnächst auf dieser Seite. 

Bereits gemeldete Vorhaben werden ab dem 15. März 2025 in das neue Portal importiert. Trägerinnen und Träger von bereits gemeldeten Vorhaben erhalten in Kürze eine Nachricht mit ihren Daten zur Einwahl.

Die zentrale E-Mail-Adresse buergeng [at] bra [dot] nrw [dot] de (buergeng@bra [dot] nrw [dot] de) steht Ihnen auch weiterhin für Anfragen zur Verfügung.

Das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und partizipativen Energiezukunft. Mit seinem Inkrafttreten im Dezember 2023 wird es künftig zum Regelfall, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden vom Ausbau der Windenergie wirtschaftlich profitieren können.

Die Bezirksregierung Arnsberg wird im Frühjahr zu diesem Thema informieren. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.