Bezirksregierung
Arnsberg
07.05.2025

Antrag der Emschergenossenschaft vom 13. März 2025

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 9 WHG zur bauzeitlichen Entnahme von Grundwasser in einer Menge von bis zu 515.856 m³/a, in Summe bis zu 587.328 m³, und zur anschließenden Einleitung in die öffentliche Kanalisation.