05.06.2025
Genehmigungsbescheid der Mark-E Aktiengesellschaft, Werdohl
Änderungsgenehmigung der Mark-E Aktiengesellschaft vom 02.06.2025 gemäß § 16 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Wirbelschichtfeuerungsanlage am Standort in 58791 Werdohl, Auf der Mark 1 durch die Errichtung und den Betrieb eines Lagersilos und zweier Vorlagesilos für Klärschlammtrockengut inklusive Fördersystemen.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das:
„Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken bei der Abfallverbrennung aus 2019 mit zugehörigen BVT-Schlussfolgerungen (BVT-CLP) vom 12.11.2019“