Bezirksregierung
Arnsberg

Büro Expertisestelle

Die Erziehungsberechtigten und die Schulen können Anträge gemäß der AO-SF stellen. Alle Anträge zum vermuteten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt werden von den Schulen digital an die zuständige Schulaufsichtsbehörde versandt.

Die Mitarbeitenden in der Expertisestelle bearbeiten die eingereichten Anträge zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und prüfen, ob die weitere Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers im Rahmen der individuellen Förderung oder der besonderen sonderpädagogischen Förderung erfolgt.

In der Expertisestelle arbeiten Fachberatungen, schulfachliche Aufsichten aus allen Schulformen (Schulamt und Bezirksregierung) sowie die Sachbearbeitungen des Dezernates 48 – Schulrecht zusammen.