Allgemeine Informationen zur Kunst- und Kulturförderung
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragstellende können sowohl Privatpersonen, Vereine, private Einrichtungen als auch kommunale Träger sein. Der Antrag auf Landeskulturförderung ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Das ist in der Regel der Regierungsbezirk, in dem der Antragstellende seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Im Einzelfall kann es sich auch um den Regierungsbezirk handeln, in welchem das Projekt stattfindet.
Was wird gefördert?
In Nordrhein-Westfalen können Kunst- und Kulturschaffende sowie Kulturinstitutionen aller Sparten von einer Förderung des Landes profitieren. Die Landesregierung fördert vielfältige Maßnahmen in den Bereichen
- Bildende Kunst,
- Film und neue Medien,
- Literatur,
- Musik,
- Tanz und Theater sowie
- Spartenübergreifende (Kulturelle Bildung, Soziokultur, Diversität, Internationales, Regionale Kulturförderung, …).
Informationen zu den einzelnen Förderbereichen (zum Beispiel Inhalte der Ausschreibung, Fördergrundsätze, Ansprechpersonen) erhalten Sie auf den einzelnen Themenseiten der Homepage.
Wie viel Förderung gibt es?
Projekte können einjährig oder überjährig durchgeführt werden. Bei Privatpersonen und freien Trägern ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Bei kommunalen Trägern beträgt der Eigenanteil in der Regel mindestens 20 Prozent. Der Eigenanteil kann vollständig durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
- Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen
- Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden
- Auf eine angemessene Honorierung von Künstlerinnen und Künstler ist zu achten (Beachtung der Honoraruntergrenzen)
- Zur Sichtbarmachung der Projekte sollten ausreichende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bedacht und mit angemessenen Mitteln ausgestattet sein
Bitte beachten Sie außerdem mögliche weitere Kriterien der einzelnen Förderprogramme.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Der Antrag wird bei der Bezirksregierung Arnsberg über das Kultur.Web gestellt. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge mit einem Votum des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und den dortigen Fachjurys vorgelegt. Diese entscheiden im Auswahlverfahren entweder selbst oder sprechen Empfehlungen an das Ministerium aus. Entsprechend den Voten der Jurys führen die Bezirksregierungen anschließend die Förderverfahren durch.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Bitte beachten Sie hier die einzelnen Antragsfristen der Förderprogramme.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag ist digital über das Fördernehmercockpit des Landes einzureichen. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier:
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), der allgemeinen Kulturförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen, der Richtlinie für Bürgerschaftliches Engagement, der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen, der Richtlinie für Honoraruntergrenzen, sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinie des entsprechenden Förderprogramms.