Bezirksregierung
Arnsberg
21.10.2025
ZUE Möhnesee

Leerzug war dringend erforderlich

Die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Möhnesee ist am 1. Oktober 2025 leergezogen worden. Der Leerzug der Einrichtung ist auf Grundlage einer sorgfältigen und fachlich abgewogenen Analyse und Bewertung des baulichen Zustandes der Gebäude getroffen worden. 

So hatte es erst Mitte September (KW 38) einen Stromausfall in der ZUE Möhnesee gegeben. Schon in dieser Situation musste eine kurzfristige Evakuierung erwogen werden. Letztlich war dies noch zu umgehen, da vor allem die elektronische Brandmeldeanlage noch funktionsfähig war – eine zwingend erforderliche Infrastruktur in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Entsprechend der Fürsorgepflicht der Bezirksregierung für die Bewohnerinnen und Bewohner wurde die Entscheidung für den kurzfristigen Leerzug getroffen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind unmittelbar informiert worden. Dabei ging es vor allem darum, der Fürsorgepflicht für die schutzsuchenden Menschen gerecht zu werden und die Bewohnerinnen und Bewohner langfristig in angemessener Umgebung unterbringen zu können. Der Umzug der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgte auf zwei bestehende Zentrale Unterbringungseinrichtungen in Soest und Hamm.  

Dabei wurde berücksichtigt, dass die Geflüchteten möglichst nahe zu ihrem bisherigen Aufenthaltsort untergebracht werden. Weitere Entscheidungsaspekte wurden in die Überlegungen einbezogen, wie der Besuch von Integrationskursen, bestehende Beschäftigungsverhältnisse, familiäre Bindungen, das Vorhandensein von Familienzimmern in den Einrichtungen, bestehende persönliche Beziehungen unter den Bewohnerinnen und Bewohnern. Die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner sind nach den Rückmeldungen mit ihrer neuen Unterbringung sehr zufrieden. In der Folge wurden auch die unmittelbar betroffenen Beteiligten zeitnah informiert: die Dienstleister für Betreuung und Sicherheit, die Diakonie als zentrale Beschwerdestelle, die psychologische Beratung, der Einrichtungsarzt, die Polizei sowie die Zentrale Ausländerbehörde Unna. 

Sowohl mit der Gemeinde Möhnesee als auch mit anderen betroffenen Akteuren wird die zukünftige Entwicklung der Landeseinrichtung – unabhängig von der aktuellen Situation – besprochen und weiter geplant werden. Wichtig für die Gemeinde Möhnesee: Durch die momentane Situation ergibt sich keine Änderung an ihrer reduzierten Aufnahmeverpflichtung.