Planfeststellungsbeschluss für die 2. Umlegung der LNr. 001/016/002 in Herne
Gegenstand des Vorhabens ist die 2. Umlegung der LNr. 001/016/002 im Ortsteil Wanne-Eickel der Stadt Herne. Die Verlegung der Leitung beginnt im Ortsteil Wanne-Eickel auf der Herzogstr. in der Nähe der Kreuzung zur Prälat-Schneider-Str. auf Höhe einer Kleingartenanlage. Sie führt von dort zur Dorstener Str., wo sie in Parallellage für ca. 430 m in einer Nebenstraße entlang der Dorstener Str. in südlicher Richtung verläuft. Im Bereich des Wendehammers biegt die Leitung in nordwestlicher Richtung auf ein Industriegelände ab.
Für das Vorhaben einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Änderungsmaßnahmen werden Grundstücke in folgenden Gemarkungen beansprucht:
Stadt Herne – Gemarkung Wanne-Eickel.
In dem Verfahren erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Verbände. Die Stellungnahmen und Anregungen sind sorgfältig geprüft und abgewogen worden. Einwendungen sind nicht eingegangen.
Der Beschluss und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Zeit vom 21. November 2025 bis einschließlich zum 05. Dezember 2025 auf der in der Bekanntmachung genannten Internetseite zugänglich gemacht.
Der Planfeststellungsbeschluss gilt nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Zugänglichmachung im Internet als bekanntgegeben.
Auf den Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen.