Hauptbetriebsplan für Tagebau Garzweiler zugelassen
Zudem werden Regelungen getroffen, um insbesondere die Wiedernutzbarmachung von Betriebsflächen sicherzustellen sowie die Sicherheit und den Umweltschutz zu gewährleisten. Im Geltungszeitraum des Hauptbetriebsplans beabsichtigt die RWE Power AG neben der Kohleförderung vor allem die für eine ordnungsgemäße Rekultivierung erforderliche Gewinnung geeigneter Bodenmassen. Die Gewinnung dieser Bodenmassen ist insbesondere für die Herstellung dauerhaft standsicherer Böschungen im Bereich des späteren Sees als auch zur Erfüllung der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen erforderlich.
Die Zulassung steht im Einklang mit der Leitentscheidung der Landesregierung vom 19. September 2023 und berücksichtigt das aktuell laufende Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II sowie bestehende bergrechtliche Genehmigungen. Der Tagebaubetrieb wird damit auf den vorzeitigen Braunkohleausstieg 2030 ausgerichtet. Zudem trägt das Vorhaben den Zielen Rechnung, eine im Interesse der Region liegende frühzeitige Folgenutzung zuvor bergbaulich in Anspruch genommener Bereiche zu ermöglichen.