Bezirksregierung
Arnsberg
07.09.2026

Planänderung (Deckblatt 1) für das Planfeststellungsverfahren „RRX - PFA 3.2 (Düsseldorf Angermund – Duisburg Schlenk)“

Die Planunterlagen zum RRX-Planfeststellungsabschnitt 3.2 von Düsseldorf Angermund bis Duisburg Schlenk werden um eine Planänderung ergänzt. Dieses Deckblatt I wird elektronisch durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg ausgelegt.

Die DB Netz AG (ehemalige Vorhabenträgerin), hat im April 2019 für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Planfeststellungsbehörde beantragt. Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte durch die damals zuständige Anhörungsbehörde, Bezirksregierung Düsseldorf, vom 16.09.2019 bis zum 15.10.2019. Die Einwendungsfrist endete am 29.10.2019. Per Erlass vom 02.03.2020 von dem für Verkehr zuständigen Ministerium in NRW wurde der Bezirksregierung Arnsberg die Zuständigkeit für das Anhörungsverfahren übertragen. Der Erörterungstermin fand am 29.10.2020 statt.

Durch die im Ursprungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie den Erörterungstermin ergaben sich erforderliche Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Antragsunterlagen.

Das Deckblatt I wurde von der DB InfraGO AG (jetzige Vorhabenträgerin) dem EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde im Mai 2026 vorgelegt und war im Juli 2026 vollständig. Das EBA hat die Bezirksregierung Arnsberg, die per Erlass des MUNV NRW zuständige Anhörungsbehörde ist, um Durchführung des Anhörungsverfahrens gem. § 73 VwVfG i. V. m. § 18a AEG für das Deckblatt I gebeten. Die im Deckblatt I behandelten und geänderten Teile der Maßnahme wirken sich auf das Gebiet der Stadt Duisburg aus. 

Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen erfolgt in der Zeit vom

14.09.2026 bis einschließlich 13.10.2026

gem. § 27b VwVfG als elektronische Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bra.nrw.de/-6265 sowie auf dem zentralen Internetportal im Sinne von § 20 UVPG, das UVP-Portal des Bundes (Homepage: https://www.uvp-portal.de/de).

Einwendungen ausschließlich gegen die Planänderung können bis zum 26.10.2026 erhoben werden.

Weitere Informationen können der Bekanntmachung entnommen werden. Die dortigen Hinweise sind unbedingt zu beachten.