Projektförderung Medienkunst
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind Organisationen/Institutionen im Kontext oder mit Interesse an Medienkunst/digitaler Kultur in Nordrhein-Westfalen. Dies schließt Institutionen (kommunal u.a.) mit Regelförderung ein wie Museen, Theater, Kunsthallen, Kulturzentren, Künstlerhäuser, Archive, soziokulturelle Zentren, Universitäten und weitere Bildungsträger (z. B. aus der kulturellen Bildung) sowie Akteurinnen und Akteure der freien Szene, bspw. Vereine, Kunsträume, freie Produktionshäuser, Festivals, Stiftungen und Initiativen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte in den folgenden drei Förderschwerpunkten:
- Allgemeine Projektförderung Medienkunst
- Medienkunstfonds
- Medienkunstfellowships
Für jeden der drei Förderschwerpunkte kann pro Antragsteller/Antragstellerin und Antragsfrist jeweils nur ein Antrag eingereicht werden.
Antragstellungen für zwei oder drei Förderschwerpunkte des Förderprogramms sind möglich.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Das Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Bei Projekten mit einer Fördersumme über 50.000 Euro darf mit der Projektdurchführung auch nicht begonnen werden, bevor ein Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung einer Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt wurde. Alle Ausgaben müssen projektbezogen sein, insbesondere förderfähig sind z.B:
Im Förderschwerpunkt Allgemeine Projektförderung Medienkunst:
- neue künstlerische Positionen berücksichtigt,
- aktuelle und relevante Themen bearbeitet,
- eine nachhaltig vermittelnde zielgruppenspezifische Komponente enthält,
- Aspekte von Diversität und Teilhabe berücksichtigt,
- interdisziplinäre und spartenübergreifende Konzepte beinhaltet,
- mit anderen Projektträgern und (Kultur)Einrichtungen kooperiert.
Im Förderschwerpunkt Medienkunstfonds:
- sich mit den Auswirkungen von digitalen Technologien auf die Gesellschaft aus Sicht von Kunst und Kultur beschäftigt,
- die Entstehung neuer (interdisziplinärer) Vernetzungen in Nordrhein-Westfalen durch die Zusammenarbeit verschiedener Partner ermöglicht,
- das künstlerische Experiment ermöglicht.
Im Förderschwerpunkt Medienkunstfellowships:
- einen innovativen künstlerischen Forschungsansatz verfolgt, der auf eine kritische Auseinandersetzung mit neuen Technologien fokussiert,
- sich für den Dialog unterschiedlicher kultureller und wissenschaftlicher Fachbereiche einsetzt,
einen überregionalen und/oder internationalen Austausch ermöglicht.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Bewerbungsphase:
Das Büro medienwerk.nrw (angesiedelt beim HartwareMedienKunstVerein) berät zu inhaltlichen Fragen der Antragstellung. Die Beratung ist verpflichtend und muss im Rahmen des Antragsverfahrens dokumentiert werden. - Antragstellung:
Der Antrag wird bei der Bezirksregierung gestellt. - Im weiter Verfahren werden die geprüften Anträge dem für Kultur zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und dort in der Regel Fachjurys vorgelegt, die im Auswahlverfahren entweder selber entscheiden oder Empfehlungen an das Ministerium aussprechen. Entsprechend den Voten der Jurys werden die Förderverfahren anschließend von den Bezirksregierungen durchgeführt.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Bewerbungen für das Förderjahr können ab sofort eingereicht werden.
Die Antragsfrist ist der 15. September 2026 für Maßnahmen ab dem 01. Januar 2027.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag ist fristgerecht in elektronischer Form über das Fördernehmercockpit des Kultur.Web einzureichen.
Bitte wählen Sie die die Programmmaske „Projektförderung Medienkunst“ unter Nennung des jeweiligen Förderschwerpunkts (Allgemeine Projektförderung Medienkunst, Medienkunstfonds, Medienkunstfellows) aus.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan – bei mehrjährigen Anträgen sind die einzelnen Jahre separat darzustellen,
- für eine mehrjährige Projektförderung ist eine gesonderte Begründung erforderlich (max. 1 Seite),
- eine Projektbeschreibung, die den Antragszeitraum abdeckt und darstellt, inwiefern die Förderziele (s. Nr. 1) berücksichtigt sind; inklusive Nachweis der professionellen Beschäftigung im Bereich der Medienkunst (bitte das entsprechende Formular auf der Website des Büro medienwerk.nrw nutzen: www.medienwerk.nrw ),
- eine Darstellung der Kriterien (Nr. 4) sowie der entsprechenden Kennzahlen zur Zielerreichung (bitte das entsprechende Formular des Büro medienwerk.nrw nutzen).
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.