Onlinekonsultation im Anhörungsverfahren
Die Bezirksregierung Arnsberg führt im Rahmen des oben genannten bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 73 Abs. 6 i. V. m. § 27c Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) ersatzweise eine Onlinekonsultation anstelle eines Erörterungstermins durch.
Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Vorhabenträgerin, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
Die Vorhabenträgerin, die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch die Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Modalitäten der Onlinekonsultation individuell schriftlich benachrichtigt und benötigen keine Anmeldung.
Die zur Teilnahme berechtigten Betroffenen, die sich bislang noch nicht im Verfahren geäußert haben, können vor Beginn der Onlinekonsultation, im Zeitraum bis zum
05.10.2026
schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie für NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse am-freudenberg-zwei [at] bra [dot] nrw [dot] de (am-freudenberg-zwei@bra [dot] nrw [dot] de) den Zugang zur Onlinekonsultation beantragen. Diese Anmeldung ist für die zur Teilnahme berechtigten Betroffenen, die sich bislang noch nicht im Verfahren geäußert haben, Voraussetzung für die Teilnahme an der Onlinekonsultation.
Die Onlinekonsultation findet in dem Zeitraum vom 06.10.2026 bis 19.10.2026 statt.
Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über eine Internetseite passwortgeschützt in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht.
Hierzu wurden alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in einer Synopse aufbereitet.
Der Termin wird hiermit gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG NRW bekannt gemacht.
Die zur Teilnahme Berechtigten können sich bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, 19.10.2026, 23:59 Uhr,
schriftlich
- bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie für NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund
mit der Angabe des Aktenzeichens 60.90.01-069/2026-001 und dem Stichwort Quarzsandgewinnung
oder elektronisch
- unter der E-Mail-Adresse am-freudenberg-zwei [at] bra [dot] nrw [dot] de (am-freudenberg-zwei@bra [dot] nrw [dot] de)
dazu äußern.
Weiter ist die Bekanntmachung auch auf der Website des UVP-Portals (Umweltverträglichkeitsprüfungen Nordrhein-Westfalen) zugänglich gemacht:
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=d2247a92-a2ab-400e-86e1-371811825afa&q=quarzsand
Die Durchführung der Onlinekonsultation wird gem. § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG NRW auch in den folgenden Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht:
Stadt Dorsten