Bezirksregierung
Arnsberg
10.10.2026

Planfeststellungsverfahren der Iqony GmbH für den Neubau von zwei Gasanschlussleitungen zum Kraftwerksstandort Bergkamen in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Ab dem 12.10.2026 bis einschließlich zum 11.11.2026 stehen die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens (Zeichnungen und Erläuterungen) auf der Internetseite zur allgemeinen Einsichtnahme bzw. zum Download zur Verfügung. 

Gegenstand der Planfeststellung ist die Errichtung einer ca. 4,5 km lange Trasse mit zwei Gasanschlussleitungen DN 500 sowie einer Gasmess- mit Molchstation bei der eine spätere Anbindung an die Fernleitungen der OGE „OGE-1 und OGE-2“erfolgen soll. Der Startpunkt der Trasse liegt in der zu errichtenden Station mit den beiden Anbindungspunkten nordwestlich der Lünener Straße (Bundesstraße B54) an der Langernstraße (Siefers Kamp) auf dem Werner Stadtgebiet. Von dort aus kreuzt die Trasse die Bundesstraße B54 und Unterquert die Lippe in Richtung der Ortschaft Heil sowie der Heiler Landwehr und schwängt danach in eine Parallellage zum Westenhellweg. Die Trasse Endet auf dem Kraftwerksstandort am Übergabepunkt mit einer weiteren Molchstation.

Das Gesamtvorhaben der Errichtung und Betrieb der Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) am Kraftwerksstandort Bergkamen dient der Erzeugung von Strom für das Netz der öffentlichen Versorgung. Hierbei wird die Anlage am zukünftigen Kapazitätsmarkt zu Engpasssituationen eingesetzt, wenn wenig Strom- oder Windenergie im Netz zur Verfügung steht oder eine Stabilisierung der Netzfrequenz erforderlich ist.

Für das Vorhaben einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Änderungsmaßnahmen werden Grundstücke in folgenden Gemarkungen beansprucht:

Stadt Werne, Gemarkung:            Werne-Stadt,
Stadt Bergkamen, Gemarkung:    Heil.

 

Jeder kann vom Beginn der Auslegung bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist, das ist bis einschließlich zum 26.11.2026, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie für NRW Einwendungen gegen den Plan elektronisch oder zur elektronischen Niederschrift erheben.

 

Auf den Inhalt und die Regelungen des Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen.