Regionalrat Arnsberg
Geschäftsstelle des Regionalrates
Der Regionalrat Arnsberg ist der regionale Planungsträger für den Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg, der außerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr liegt. Er ist zuständig für den Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest. Besetzt ist er mit 15 stimmberechtigten und 15 beratenden Mitgliedern. Die Aufgaben des Regionalrates sind in § 9 des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG NRW) geregelt. Zentrale Aufgabe des Regionalrates ist die Aufstellung des Regionalplans, der von der Bezirksregierung als zuständiger Regionalplanungsbehörde erarbeitet wird (§ 9 Abs. 1 LPlG NRW).
Die Regionalplanungsbehörde ist zugleich die Geschäftsstelle des Regionalrates. Sie sorgt dafür, dass der Regionalrat und seine Gremien arbeitsfähig sind und ihre Aufgaben wahrnehmen können. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Organisation und Vorbereitung der Sitzungen und Veranstaltungen des Ältestenrates und des Regionalrates,
- die Betreuung der drei Kommissionen des Regionalrates – Kommission für Verkehr, Mobilität und Umwelt, Strukturkommission und Planungskommission,
- die Koordination mit den im Regionalrat vertretenen Fraktionen,
- die organisatorische Begleitung der politischen Willensbildung rund um die Regionalplanung.