Bezirksregierung
Arnsberg
Vier Schulkinder stehen nebeneinander mit ihren Fahrrädern in einem Park.

Verkehrserziehung/Mobilitätsbildung (VEMB)

Die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung leistet in den Schulen einen anteiligen Beitrag zur Sozialerziehung, Sicherheitserziehung, Umwelterziehung und Gesundheitserziehung.

Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist kein separates Unterrichtsfach mit fest vorgegebener Stundenzahl im Stundenplan der Schüler*innen.

Das Thema lässt sich in fast allen Fächern und schulinternen Lehrplänen erfolgreich integrieren, erhält durch den Klimawandel und die Bildung für nachhaltige Entwicklung eine besonders aktuelle Bedeutung und profitiert von der Kooperation mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern.

Gemäß Rahmenvorgabe und Runderlass stellt die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung eine Querschnittsaufgabe für die Schulen dar, also für alle Jahrgangsstufen und Schulformen. In der Rahmenvorgabe werden die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung beschrieben und für alle Schulstufen Hinweise zur Umsetzung im Fachunterricht, in Lehrgängen oder in fächerübergreifenden Projekten gegeben. Im Erlass wird diese Rahmenvorgabe um die verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte Schulwegtraining, Radfahrtraining und -ausbildung, Mofakurse und Begleitetes Fahren ab 17 weiter ausgeführt.

In allen Kreisen und kreisfreien Städten kümmern sich beauftragte Lehrer*innen verschiedener Schulformen um die Information und Unterstützung rund um das Thema Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung. Sie gelten für die an den Schulen zuständigen Lehrkräfte als Ansprechpartner*innen und übernehmen Beratungsfunktionen.