Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Wer als Beschäftigte*r eines Unternehmens mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt dazu einen Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes. Um einen solchen Befähigungsschein zu erhalten, muss die*der Beschäftigte einen staatlich anerkannten Fachkundelehrgang absolviert haben. An einem solchen Lehrgang dürfen aber nur Personen teilnehmen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen können.
Die Bezirksregierung Arnsberg stellt Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Personen aus, die ihren ersten Wohnsitz im Regierungsbezirk haben. Antragsformulare finden sich unter "Downloads".
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