Bezirksregierung
Arnsberg
05.02.2022

2. Planänderung - im Planfeststellungsverfahren für das Amprion-Vorhaben Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz in Oberschelden, Stadt Siegen

Ab dem 15.02.2022 bis zum 14.03.2022 stehen die Unterlagen der 2. Planänderung (Zeichnungen und Erläuterungen) auf der Internetseite zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung und liegen als zusätzliches Informationsangebot in den Städten Siegen, Kreuztal und Freudenberg nach Terminabsprache zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Aufgrund der im Anhörungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse haben die Amprion GmbH und die DB Energie GmbH den bereits ausgelegten Plan modifiziert und aktualisiert und die 2. Planänderung von Mast 359 bis Mast 406 mit teilweiser Änderung der Mastkonfiguration und Verschiebung einzelner Maststandorte im Kreis Siegen-Wittgenstein.

Die Leitungsachse der Höchstspannungsfreileitung bleibt im Bereich der 2. Planänderung von Mast 359 auf Kreuztaler Stadtgebiet über Siegener und Freudenberger Stadtgebiet bis Mast 406 wiederum auf Siegener Stadtgebiet an der Landesgrenze grundsätzlich unverändert. 
Im Bereich von Mast 393 bis Mast 398 kann in Verbindung mit dem Wechsel der Mastkonfiguration die Leitungsachse gegenüber der ursprünglichen Planung in westliche Richtung versetzt werden und somit die zusätzliche Waldinanspruchnahme auf der Ostseite der Trasse deutlich reduziert werden.
Die einzelnen Maststandorte bleiben bis auf lokale Verschiebungen der zehn Masten mit den Nummern 370, 374, 385, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 402 um bis zu 20 m erhalten. 
Für die Masten 359 bis 366, 374 bis 390 und 393 bis 397 ist mit der 2. Planänderung eine schmalere Mastbauform vorgesehen. Der in diesen Teilbereichen bislang geplante Donau-Einebenen-Mast (Masttyp AD47) mit drei Traversenebenen und einer Erdseilspitze wird durch einen schmaleren Tonnen-Donau-Mast (Masttyp D32A10) mit fünf Traversenebenen mit zwei Erdseilstützen ersetzt. 
Damit werden die beiden 110-kV-Bahnstromkreise bis Pkt. Osthelden und die beiden 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH ab Pkt. Osthelden auch mit der 2. Planänderung weiterhin auf einem Gemeinschaftsgestänge mit den beiden 380 kV-Amprion-Stromkreisen geführt. Durch die Änderung der Mastkonfiguration erfolgt teilweise auch eine Änderung der Fundamentart bzw. Fundament-abmessungen.
Die bislang geplanten Erdseilspitzen werden an allen Masten durch zwei niedrigere Erdseilstützen ersetzt. Damit werden die durch die Masttypänderung bedingten Masterhöhungen verringert.

Der bereits vom 23. Januar 2018 bis zum 22. Februar 2018 in den Städten Siegen, Kreuztal und Freudenberg ausgelegte Plan für das o.a. Vorhaben wird nunmehr durch auszulegende Unterlagen gem. § 9 Abs. 1 S. 4 UVPG a.F. geändert.

Die Änderungen der 2. Planänderung betreffen den im Kreis Siegen-Wittgenstein befindlichen Trassenabschnitt und zwar die Grundstücke in folgenden Gemarkungen:

Stadt Kreuztal 
Gemarkungen Krombach, Eichen, Fellinghausen, Osthelden und Hees
Stadt Siegen
Gemarkungen Meiswinkel, Langholdinghausen, Seelbach, Oberschelden und Niederschelden
Stadt Freudenberg
Gemarkungen Niederholzklau, Alchen und Niederndorf

Jeder kann von Beginn bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 28.03.2022, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dezernat 66, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund oder den o.g. Städten Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Sofern eine Einwendung zur Niederschrift erhoben wird, sind die Zutrittsregelungen und Terminabsprachen des jeweiligen Dienstgebäudes zu beachten.

Auf den Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen.