Bezirksregierung
Arnsberg
31.05.2025

Antrag der Firma Innospec Deutschland GmbH, Herne

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG)

Die Firma Innospec Deutschland GmbH, Thiesstraße 61 in 44649 Herne hat mit ursprünglichem Datum vom 29.06.2022, zuletzt aktualisiert am 07.03.2025 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Entwicklung und Herstellung von Additiven für Kraft- und Brennstoffe sowie Spezialchemikalien gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt.

Die Anlage gehört zu den unter Nr. 4.1.21 Verfahrensart (G + E) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische (…) Umwandlung in industriellem Umfang (…), zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen, die keiner oder mehreren der Nummern 4.1.1. bis 4.1.20 entsprechen.

Das beantragte Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 4.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG (Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang (…)).

Das Vorhaben bedarf insgesamt einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz öffentlich bekannt gemacht.