Bezirksregierung
Arnsberg
13.02.2021

Antrag der Gemeinde Bestwig auf Erteilung einer Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG

Die Gemeinde Bestwig plant im Zuge der Umsetzung der Vorgaben und Ziele der Oberflächengewässerverordnung aufbauend auf die bereits im Jahr 2014 erfolgreich durchgeführte Renaturierung Bestwig Hennenohl weitere Maßnahmen zur Erreichung der Ziele im Bereich der Ruhr von km 190+400 bis Ruhr km 190+650.

Für dieses Vorhaben beantragt die Gemeinde Bestwig die Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz.