Bezirksregierung
Arnsberg
18.09.2023

Antrag der RWE Power AG auf Erteilung einer abfallrechtlichen Plangenehmigung zur Ablagerung von Schlämmen aus der Wasserklärung aus Grubenwasserreinigungsanlagen auf der Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler (Bedburg, Rhein-Erft-Kreis)

Bekanntgabe der Ergebnisse einer UVP-Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die RWE Power AG beantragt die Ablagerung von Schlämmen aus der Wasserklärung aus Grunbenwasserreinigungsanlagen und entsprechend die Erweiterung des Abfallkatalogs der Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler. Künftig soll demnach mineralischer Abfall mit dem Abfallschlüssel 19 09 02 (gem. Abfallverzeichnis-Verordnung) aus dem Herkunftsbereich des rheinischen Reviers auf der Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler abgelagert werden dürfen.