Bezirksregierung
Arnsberg
15.07.2022

Durchführung des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass des Zustroms von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg

Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Arbeiten in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge im Aufsichtsbezirk der Bezirksregierung Arnsberg.