15.07.2022
Durchführung des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass des Zustroms von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Arbeiten in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge im Aufsichtsbezirk der Bezirksregierung Arnsberg.