Bezirksregierung
Arnsberg
13.08.2019

Genehmigungsbescheid der Firma GERHARDI Galvanotechnik Werdohl GmbH, Werdohl

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a Nr. 1 u. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Genehmigung gemäß § 4 BImSchG vom 18.07.2019 für die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren i.V. mit einem Chemikalienlager für die Lagerung von in der Stoffliste zu Nummer 9.3 (Anhang 2) genannten Stoffe oder Gemische (Nr. 29 und Nr. 30) mit einer Lagerkapazität von 2 Tonnen bis weniger als 20 Tonnen an akut toxischen (Kategorie 1 oder 2) Stoffen oder Gemischen (Nr. 29) und mit einer Lagerkapazität der unter Nr. 30 genannten Stoffe oder Gemische von 10 Tonnen bis weniger als 200 Tonnen am Standort Homert, 58762 Altena, Gemarkung Altena, Flur 39, Flurstück 723 und 725

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das "Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken für die Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen" vom September 2005.