Bezirksregierung
Arnsberg
16.01.2018

Genehmigungsbescheid der Firma Huntsman Advanced Materials (Deutschland) GmbH, Bergkamen

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a Nrn. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung wird der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG vom 11.12.2017 für die Firma Huntsman Advanced Materials (Deutschland) GmbH, Ernst-Schering-Straße 14, 59192 Bergkamen, zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Kunstharzen durch die Verlängerung der Produktionszeit sowie durch die Errichtung und den Betrieb eines neuen Gebinde-Freilagers (A261) zur passiven Lagerung von max. 200 m3 entzündbaren Flüssigkeiten in gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportbehältern und einer Anlage in der bestehenden baurechtlich genehmigten Lagerhalle A268, die der Lagerung von in der Stoffliste zu Nr. 9.3 (Anhang 2) der 4. BImSchV genannten Stoffen (hier Isophorondiisocyanat -IPDI- und Diethylentriamin -DTA-) dient, mit einer Lagerkapazität von weniger als 20 Tonnen (t), bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das Merkblatt „BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung von Polymeren“ von Oktober 2006.