Bezirksregierung
Arnsberg
05.10.2019

Ordnungsbehördliche Verordnung über die vorläufige Anordnung von Verboten und Genehmigungspflichten im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Hasper – Talsperre der Mark E

Vorläufige Anordnung WSG Hasper Talsperre vom 16.09.2019

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist beabsichtigt, zum Schutze der Gewässer im Einzugsgebiet der Hasper Talsperre ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Begünstigte im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 2 WHG ist das Versorgungsunternehmen Mark-E AG.

Die vorläufige Anordnung von Verboten und Genehmigungspflichten dient der Sicherung des mit der beabsichtigten Festsetzung des Wasserschutzgebietes verfolgten Zwecks.