Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der A 1 vom AK Kamen (o.) bis zur AS Hamm-Bockum/Werne (m.) – Abschnitt 12
Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 10. Juli 2025 ist der Plan des oben genannten Bauvorhabens festgestellt worden.
Nun erfolgt die Auslegung des Beschlusses vom 29. Juli 2025 bis 12. August 2025 bei den Städten beziehungsweise Gemeinden Ascheberg, Bergkamen, Hamm, Kamen, Nottuln und Werne. Die Bekanntmachung hierzu finden Sie rechts unter den Downloads.
Während des oben genannten Auslegungszeitraums können Sie zusätzlich den Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen auf dieser Homepage rechts unter den Downloads einsehen. Maßgeblich ist jedoch die Auslegung bei den oben genannten Kommunen.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben und Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig erhoben werden. Die Anfechtungsklage gegen den Beschluss hat keine aufschiebende Wirkung.