Bezirksregierung
Arnsberg
20.07.2022

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Abschnitt C Punkt (Pkt.) Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz in Oberschelden, Stadt Siegen

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 
380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom (Pkt.) Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz in Oberschelden, Stadt Siegen mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 7. Juli 2022 abgeschlossen. 

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens war der circa 37 km lange Abschnitt von Attendorn bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz in Oberschelden als Teil der Höchstspannungsfreileitung EnLAG 19 Kruckel – Dauersberg sowie die Errichtung der Umspannanlage Junkernhees. Das Vorhaben stellt sowohl den überregionalen Stromtransport in Nord-Südrichtung, als auch die Versorgung der regionalen 110-kV-Netze und Verteilnetze sicher.

Der Planungsraum der Trasse verläuft durch den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein mit den Städten Attendorn, Olpe, Lennestadt, den Gemeinden Kirchhundem, Wenden sowie den Städten Kreuztal, Siegen und Freudenberg.

In dem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit, von Behörden und Verbänden alle Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sorgfältig geprüft und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben abgewogen worden.

Der Beschluss steht sofort und eine Ausfertigung des festgestellten Plans steht in der Zeit vom 26.07.2022 bis zum 08.08.2022 (einschließlich) auf der Internetseite zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung und liegen als zusätzliches Informationsangebot in den Städten Attendorn, Olpe, Lennestadt, den Gemeinden Kirchhundem, Wenden sowie den Städten Kreuztal, Siegen und Freudenberg nach Terminabsprache unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.
Auf den Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen.