Bezirksregierung
Arnsberg
25.11.2023

RWE Power AG, Tagebau Garzweiler II

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Fortsetzung der Versickerungsmaßnahmen im Bereich Niers/Trietbach für den Zeitraum 2024 bis 2030

Wasserrechtlicher Erlaubnisbescheid

Auf Grundlage der §§ 8,9 WHG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde durch den Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.10.2023 der Wasserrechtsantrag der RWE Power AG zugelassen.

Der Tagebau Garzweiler – entstanden 1983 aus dem Zusammenschluss der Abbaufelder Frimmersdorf-Süd sowie Frimmersdorf-West – liegt westlich von Grevenbroich und erstreckt sich bis in das südliche Stadtgebiet von Erkelenz. Seit 2006 bewegt er sich im Anschlussfeld Garzweiler II im Westen. Die landesplanerische Grundlage ist der am 31.03.1995 genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II.

Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden, um somit einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermöglichen.

Die schützenswerten Feuchtgebiete im Norden des Tagebaus Garzweiler sind gemäß Ziel 1 in Kapitel 3.2 des Braunkohlenplans Garzweiler II zu erhalten bzw. gemäß Ziel 2 nach Möglichkeit zu erhalten. Entsprechend der wasserrechtlichen Sümpfungserlaubnis für den Tagebau Garzweiler ist die Sümpfung nur zulässig, wenn im Einflussbereich der Sümpfung die grundwasserabhängigen schutzwürdigen Feuchtgebiete entsprechend den maßgeblichen Zielen des Braunkohlenplans Garzweiler II und entsprechend den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäischer Vogelschutzgebiete vor erheblichen Beeinträchtigungen geschützt werden.

Eine Möglichkeit zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf den mengenmäßigen Zustand der Grundwasserkörper im Umfeld des Tagebaus besteht in der zugelassenen Stützung des Grundwasserspiegels durch Versickerungsmaßnahmen im Bereich Niers/Trietbach.

In dem Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt wurden bei den fachgesetzlichen Entscheidungen berücksichtigt. 

Die wasserrechtliche Erlaubnis sowie eine Ausfertigung des Antrags stehen in der Zeit vom 27.11. bis zum 11.12.2023 (einschließlich) auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg sowie auf der Homepage des zentralen Portals Umweltverträglichkeitsprüfungen Nordrhein-Westfalen (§20 UVPG) zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.  

Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit, die wasserrechtliche Erlaubnis sowie eine Ausfertigung des Wasserrechtsantrags im Zeitraum vom 27.11. bis zum 11.12.2023 

  • bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren

einzusehen.

Maßgeblich sind die im Internet veröffentlichen Unterlagen. 

Die wasserrechtliche Erlaubnis wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zugestellt. 

Die wasserrechtliche Erlaubnis gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). 

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die wasserrechtliche Erlaubnis von den Betroffenen und von denjenigen die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch 

  • bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren

angefordert werden.