Bezirksregierung
Arnsberg
07.10.2022
Bezirksregierung Arnsberg erteilt Genehmigung unter Auflagen

Zentrale Wasserhaltung Concordia: Abschlussbetriebsplanergänzung für den untertägigen Rückzug und Grubenwasseranstieg zugelassen

Die NRW-weit als Bergbehörde zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat die Abschlussbetriebsplanergänzung für den untertägigen Rückzug und Grubenwasseranstieg im Bereich der Zentralen Wasserhaltung Concordia der RAG Aktiengesellschaft unter Auflagen genehmigt.

Die Abschlussbetriebsplanergänzung sieht neben den untertägigen Abschlussarbeiten vor, die Grubenwasserhaltung einzustellen und das Grubenwasser bis auf ein Niveau von ca. -675 m NHN ansteigen zu lassen. Ab diesem Niveau soll das Grubenwasser in die Wasserprovinz Walsum überfließen und am Standort Walsum gehoben werden. Zusammen mit dem Grubenwasser der Wasserprovinz Walsum wird das gehobene Grubenwasser in den Rhein eingeleitet.

Zur Überwachung des Grubenwasseranstiegs sind umfangreiche Monitoringprogramme und weitere Untersuchungen rechtsverbindlich in der Genehmigung festgelegt worden. Das Monitoring, dessen Ergebnisse veröffentlicht werden, umfasst ein dichtes Netz von vorhandenen Grundwasserpegeln und weitere zusätzlich zu erstellende tiefe Grundwasserpegel. Weiterhin ist die Tagesoberfläche messtechnisch auf Bodenbewegungen, die möglicherweise durch den Grubenwasseranstieg entstehen können, sowie im Hinblick auf die Freisetzung von Grubengas zu überwachen. Das Grubenwasser wird während der Anstiegsphase auf seine Inhaltstoffe intensiv untersucht.

Nach erfolgtem Anstieg wird das Grubenwasser in die Wasserprovinz Walsum überfließen und am Standort Walsum gehoben werden. Zusammen mit dem Grubenwasser der Wasserprovinz Walsum erfolgt die Einleitung in den Rhein. Es ist davon auszugehen, dass sich die einzuleitende Grubenwassermenge sowie die Schadstofffracht und Mineralisierung reduzieren werden. Daher ist auch eine Verbesserung der Qualität des Rheinwassers zu erwarten.