Bezirksregierung
Arnsberg

Gefördert werden Maßnahmen zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote im Primarbereich gebundener Ganztagsförderschulen zur Ermöglichung eines rechtsanspruchserfüllenden Zeitrahmens nach § 24 Absatz 4 Achtes Sozialgesetzbuch, welche einen Beitrag dazu leisten können, den Rechtsanspruch an gebundenen Ganztagsförderschulen zu erfüllen.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher gebundener Ganztagsförderschulen sowie Ersatzschulträger genehmigter gebundener Ganztagsförderschulen. Als gebundene Ganztagsförderschulen gelten nur die Schulen, deren Ganztagszuschlag refinanziert wird.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand sind außerunterrichtliche Angebote im Primarbereich an gebundenen Ganztagsförderschulen. 

Wie viel Förderung gibt es?

Gefördert wird die Zahl der zum 15. Oktober des Schuljahres eingerichteten Betreuungsgruppen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Der Festbetrag je Ganztagsplatz wird jedes Jahr zum 1. August für das kommende Schuljahr erhöht. 

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Vorlage eines Kurzkonzepts des Schulträgers, die Liste der teilnehmenden Schulen und der Anzahl der beantragten Pro-Kopf-Pauschalen, die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers sind Grundvoraussetzungen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular mit den entsprechenden Anlagen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Antragstermin für Schulträger ist jährlich der 31. März für die Förderung im folgenden Schuljahr.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 48, Laurentiusstraße 1, 59821 Arnsberg