Bezirksregierung
Arnsberg

Ausbildung und Prüfung

Der*Die Bewerber*in tritt nach der Zulassung durch die Bezirksregierung mit Abschluss eines entsprechenden Vertrages in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis und führt die Bezeichnung „Fachlehrerin in Ausbildung“ oder „Fachlehrer in Ausbildung“.

Die Ausbildung dauert ein Jahr und sechs Monate. Sie findet in einem Seminar für Fachlehrerausbildung statt. Das Seminar für Fachlehrer*innen in Ausbildung des Regierungsbezirks Arnsberg befindet sich in Hamm.

Das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis ist ein beamtenähnliches Verhältnis. Für die Zeit ihrer Ausbildung sind Fachlehrerinnen und Fachlehrer in Ausbildung beihilfeberechtigt. Es besteht die Möglichkeit, sich privat oder gesetzlich zu versichern.

Während des Ausbildungsverhältnisses wird eine Ausbildungsbeihilfe sowie ggfls. ein Familienzuschlag gezahlt.
Anwärterbezüge gemäß Anlage 12 Landesbesoldungsgesetz –LBesG- (Stand: 01.12.2022):
 

Eingangsamt:A9
Grundbetrag:1.405,68 €

Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Mit dem erfolgreichen Bestehen des Ausbildungsganges besteht kein Anspruch auf Übernahme in den Schuldienst.

Ablauf der Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen schulpraktischen Bereich.

Die theoretische Ausbildung findet im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Hamm statt. Sie umfasst durchschnittlich 8 Stunden pro Woche im Haupt- bzw. Fachseminar. Ausbildungsinhalte sind neben Sonderpädagogik (einschließlich Sozialpädagogik), sonderpädagogische Psychologie, Medizinische Aspekte, Schulrecht sowie fachliche und didaktisch-methodische Fragen des Unterrichts und der Erziehung im Hinblick auf das angestrebte Tätigkeitsfeld.

Die schulpraktische Ausbildung an einer Ausbildungsschule umfasst durchschnittlich 12 Unterrichtsstunden und Stunden während der Mahlzeiten und in den Pausen. Die schulpraktische Ausbildung dient der Einübung in die Aufgaben des*der Fachlehrers*in an Förderschulen. Dazu gehören pflegerische Tätigkeit, Durchführung von Freizeitmaßnahmen, Mitarbeit im Unterricht und Unterricht.

Die Ausbildungsschule wird durch den*die Ausbildungsleiter*in des ZfsL zugewiesen. Ausbilden können sowohl öffentliche Schulen als auch Schulen in privater Trägerschaft. Sie müssen sich nach erfolgreicher Bewerbung nicht selbst um eine Ausbildungsschule kümmern.

Neben den Tätigkeiten am ZfsL und an der Ausbildungsschule fallen in der Regel weitere Tätigkeiten an, die an der Ausbildungsschule und/oder zu Hause zu erledigen sind. Hierzu zählen:

  • Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, inkl. Herstellung und Besorgung von Materialien,
  • Erstellung und Verschriftlichung von Unterrichtsentwürfen sowie eines Pflege- und Erziehungsberichtes,
  • Verschriftlichung und Auswertung von Schülerbeobachtungen,
  • Teilnahme an Teambesprechungen, Konferenzen, Elternabenden und -gesprächen, Organisation und Teilnahme an Klassenausflügen und -festen, Studium von Fachliteratur, ...

Aufgrund des Ausbildungsumfangs kann die Ausbildung nur in Vollzeit absolviert werden.

Der Ausbildungsgang schließt mit einer Abschlussprüfung ab, die sich in 3 Abschnitte gliedert:

  • eine schriftliche Hausarbeit,
  • eine schulpraktische Prüfung, bestehend aus zwei schulpraktischen Proben von je 40 – 45 Minuten Dauer und
  • eine mündliche Prüfung von 60 Minuten Dauer.

Über die bestandene Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen ein Zeugnis.

Die vollständige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO FLFS) ist in der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung von Schulvorschriften) unter Nr. 20 – 11 Nr. 2.1 veröffentlicht.

Ist etwas unklar oder haben Sie weitere Fragen? Hier FAQ - Häufig gestellte Fragen könnten Sie eine Antwort finden.