Bezirksregierung
Arnsberg
Informationen zu Zertifikatskursen

Höhe der Anrechnungsstunden bei der Teilnahme an einem Zertifikatkurs/einer Qualifikationserweiterung

Für alle Maßnahmen, für die Anrechnungen für die Teilnahme gewährt werden, gelten:

  • Die Anrechnung wird für alle teilnehmenden Lehrkräfte der gleichen Schulform in gleicher Höhe gewährt, unabhängig von der tatsächlich aktuell erteilten Unterrichtsstundenzahl. Eine teilnehmende Lehrkraft, die aktuell in Teilzeit arbeitet, nimmt am vollen Fortbildungstag an der Fortbildung teil. Daher wird auch einer Teilzeitlehrkraft – unabhängig vom individuellen Teilzeitumfang - die volle Anrechnung gewährt. 
  • Diese Anrechnung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist möglichst so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtserteilung entfällt. 
  • Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Die Teilnahme an einem Zertifikatskurs/einer Qualifikationserweiterung ist ein vorrangiges Dienstgeschäft, für alle Veranstaltungen besteht daher Teilnahmepflicht. 

Für die Dauer der Teilnahme an einem Zertifikatskurs/einer Qualifizierungsmaßnahme werden folgende Anrechnungen auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung gewährt. 

Umfang des Zertifikatskurses in verschiedenen Unterrichtsfächern zur Erlangung einer zusätzlichen Unterrichtserlaubnis (Gesamtumfang 160 h bzw. 320 h): Wöchentlich ein Fortbildungstag pro Woche in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr 

Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird eine wöchentliche Unterrichtsanrechnung im Umfang von 

  • 5 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 27,5 oder 28 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, 
  • 4 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 25 oder 25,5 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, 
  • 3 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 22 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, gewährt. 

Qualifikationserweiterung Beratungslehrkräfteausbildung SI (Gesamtumfang 190 h, jeweils ganztägige Fortbildungen) 

Für die Dauer der Teilnahme an der Qualifikationserweiterung zur Beratungslehrkraft SI wird eine wöchentliche Unterrichtsanrechnung im Umfang von 

  • 3 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 27,5 oder 28 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, 
  • 2,5 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 25 oder 25,5 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, 
  • 2 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 22 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, gewährt. 

Zertifikatskurs Sprache in der BR Düsseldorf oder eines anderen Zertifikatskurses, der 14-tägig über die Dauer eines Schuljahres (jeweils ganztägig) durchgeführt wird (Gesamtumfang 160 h) 

Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird eine wöchentliche Unterrichtsanrechnung im Umfang von 

  • 2,5 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 27,5 oder 28 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, 
  • 2 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 25 oder 25,5 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, 
  • 1,5 Wochenstunden für Lehrkräfte, die an einer Schulform mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 22 Unterrichtsstunden pro Woche arbeiten, gewährt. 

Verpflegung wird in keinem Fall gewährt.